Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung für Ihre materiellen und immateriellen Schäden aufkommen. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung nicht primär Ihre Interesssen vertritt, sondern Ihr Gegner ist!

Hierzu zählt auch, dass Sie das uneingeschränkte Recht haben, einen qualifizierten Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens beauftragen; dieses gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat oder beauftragen will. Wir ermitteln unabhängig und neutral den unfallbedingten Schaden an Ihrem Fahrzeug, den Reparaturweg und -umfang, die Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert sowie die Reparaturdauer.

Ein Gutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist die qualifizierte Voraussetzung für eine hundertprozentige Schadenregulierung und eine qualitativ hochwertige Reparatut Ihres Fahrzeuges.

Schadengutachten

Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Beachten Sie, dass gegnerische Versicherungen häufig nur einen Kostenvoranschlag für die zu erwartenden Reparaturkosten verlangen; ein Kostenvoranschlag ist in der Regel auch nicht kostenlos und beinhaltet keine Angaben zur Wertminderung und ggfls. zum Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.

Ein Gutachten bringt Ihnen volle und neutrale Information und Sicherheit. Bei Vollkaskoschäden hat die eigene Versicherung ein Weisungsrecht; sie beauftragt einen Sachverständigen. Bei Meinungsverschiedenheiten haben Sie als Versicherungsnehmer aber auch das Recht, einen eigenen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Über den Ablauf eines sogen. Sachverständigen-Verfahrens informieren wir Sie gerne.

Zu allen Fragen im Rahmen der Schadenregulierung geben wir Ihnen umfassende und qualifizierte  Informationen. Im Zweifelsfall sollten Sie uns fragen; wir geben Ihnen gerne Auskunft.

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