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100 % - SCHADENGUTACHTEN - IHR GUTES RECHT

Es ist Ihr gutes Recht, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall selber Ihren Sachverständigen auswählen, der für Sie ein Schadengutachten zur Beweissicherung erstellt.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat verständlicherweise andere Intentionen bei der Schadenregulierung und kann nicht Ihr Partner sein.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Kfz-Schäden und -Bewertung" wird Sie dabei unterstützen, dass Ihr Schaden zu 100 % ersetzt wird; das qualifizierte Schadengutachten hilft Ihnen dabei.

Auch zum Unfallhergang und damit zur Schuldfrage bei strittigen Fällen hilft Ihnen mein Gutachten. Für das Fachgebiet "Strassenverkehrsunfälle" bin ich ebenfalls öffentlich bestellt und vereidigt.

Billigreparaturen (siehe Bild oben) bringen Einsparungen - der gegnerischen Versicherung - nicht aber Ihnen als dem Geschädigten.

Also: Bei unverschuldetem Unfall - zum selbst ausgewählten qualifizierten Sachverständigen gehen!





SIE WISSEN, WIEVIEL IHR AUTE GELAUFEN HAT - WISSEN SIE AUCH, WIEVIEL ES WERT IST ?

Bei der qualifizierten Bewertung Ihres Fahrzeuges müssen viele Einflussgrössen berücksichtigt werden; Einflussgrössen, die eine ständige gut fundierte Beobachtung des Marktes für Gebrauchtwagen, auch Oldtimer, Exoten, Sonderfahrzzeuge und Unikate, voraussetzen.

Die DAT -Deutsche Automobil Treuhand- ist die älteste und hochqualifizierte Marktbeobachtungs-Organisation in Deutschland; seit über 75 Jahren!

Mit den Marktforschungs-Ergebnissen und den Hintergrund-Informationen der DAT erstelle ich Ihnen Bewertungsgutachten, die Bestand haben bei Gerichten, Versicherungen, Banken und anderen Marktbeteiligten.

Dabei werden auch individuelle Änderungen an Ihrem Fahrzeug immer in die Wertermittlung einfliessen!

REKONSTRUKTION EINES UNFALLHERGANGS - ICH HELFE IHNEN !

WIE KONNTE DAS PASSIEREN ?

Diese Frage stellt sich häufig nach Verkehrsunfällen!

Die Antwort gibt Ihnen ein Gutachten zum Unfallhergang. Die Analyse eines Unfallhergangs und damit die Klärung der Schuldfrage ist oft notwendig, um den berechtigten Schadenersatz zu bekommen.

Als von der IHK Essen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Strassenverkehrsunfälle kann ich Ihnen bei der Aufklärung des Unfallhergangs helfen und Ihnen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche geben.